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Diebstahl von Fahrzeugteilen - Händler haftet nichtWerden Fahrzeugteile aus
einem auf dem Betriebsgelände eines Kfz-Händlers abgestellten
Kundenwagen gestohlen, so haftet der Händler hierfür nicht. Es
besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, besondere Sicherungsmaßnahmen
zu treffen; auch ist der Wagen nicht in einer Halle oder einem umzäunten
Gelände abzustellen.
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