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Bei Fahrschülern Abstand halten!
Verkehrsteilnehmer müssen besonders bei Fahrschülern damit rechnen, daß diese den Motor abwürgen. Daher ist ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten, um die erforderliche Sorgfalt zu beachten. Kommt es aufgrund des Abwürgens des Motors durch einen Fahrschüler zu einem Unfall bei dem der andere Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, so ist dieser am Unfall schuld.

AG München, 14.6.2005 – Az: 322 C 36909/04