| Bei Fahrschülern Abstand halten! |
| Verkehrsteilnehmer müssen
besonders bei Fahrschülern damit rechnen, daß diese den Motor
abwürgen. Daher ist ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten,
um die erforderliche Sorgfalt zu beachten. Kommt es aufgrund des Abwürgens
des Motors durch einen Fahrschüler zu einem Unfall bei dem der andere
Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, so ist
dieser am Unfall schuld.
AG München, 14.6.2005 – Az: 322 C 36909/04 |