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Freibrief für Diplomatenwagen?Begeht ein Honorarkonsul
Verkehrsordnungswidrigkeiten, so können diese grundsätzlich uneingeschränkt
geahndet werden, da dessen Amtsimmunität nur Taten betrifft, die bei
Wahrnehmung von konsularischen Aufgaben begangen worden. Nur wenn die Verkehrsordnungswidrigkeit
in einem engen sachlichen Zusammenhang mit einer konsularischen Aufgabe
stand, kann es daher zu einem Verfahrenshindernis kommen.
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