| Altreifen sind zu prüfen! |
| Auch dann, wenn von einem
Reifenfachhändler angebotene Altreifen äußerlich einwandfrei
sind, ist dieser verpflichtet, die Reifen anhand ihrer DOT-Nummer und sonstiger
Umstände auf Alter und Verkehrstüchtigkeit zu prüfen.
OLG Nürnberg – Az: 3 U 3149/01 |