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Altreifen sind zu prüfen!
Auch dann, wenn von einem Reifenfachhändler angebotene Altreifen äußerlich einwandfrei sind, ist dieser verpflichtet, die Reifen anhand ihrer DOT-Nummer und sonstiger Umstände auf Alter und Verkehrstüchtigkeit zu prüfen.

OLG Nürnberg – Az: 3 U 3149/01