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Auch bei unbefugter Nutzung einer Straße Vorfahrt?Nutzt ein Autofahrer eine
für ihn gesperrte Vorfahrtsstraße, so berührt dies nicht
die bestehende Vorfahrtsregelung. Für den aus einer untergeordneten
Straße kommenden Fahrer besteht somit eine Wartepflicht.
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