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Vor schmutziger Fahrbahn ist zu warnen

Verkehrsteilnehmer sind vom Träger der Straßenbaulast aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht vor erheblichen Fahrbahnverschmutzungen mittels Warnschildern zu warnen.
Derartige Verschmutzungen (z.B. bei Baustellenausfahrten und Erdtransporten) können vor allem bei Feuchtigkeit erhebliche Risiken insbesondere für Zweiradfahrer darstellen.

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