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Vor schmutziger Fahrbahn ist zu warnenVerkehrsteilnehmer sind
vom Träger der Straßenbaulast aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht
vor erheblichen Fahrbahnverschmutzungen mittels Warnschildern zu warnen.
Derartige Verschmutzungen (z.B. bei Baustellenausfahrten und Erdtransporten) können vor allem bei Feuchtigkeit erhebliche Risiken insbesondere für Zweiradfahrer darstellen. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |