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Verkehrssicherung bei Straßen1. Der Luftraum über
einer Straße muß nicht grundsätzlich bis zur maximal zulässigen
Höhe für Fahrzeuge (4 m) freigehalten werden. 2. Eine völlig gefahrlose Straße kann nicht verlangt werden. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht hängt vielmehr entscheidend vom Straßencharakter und der Nutzungsintensität ab. 3. Gefahren sind in geeigneter Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |