| Bei grobem Verschulden des Fußgängers haftet Autofahrer nicht |
| Ist einem Kraftfahrer keinerlei
Verschulden nachzuweisen, so trifft diesen keine Haftung aus Betriebsgefahr,
wenn sein Fahrzeug einen sorglos auf die Fahrbahn tretenden Fußgänger
erfaßt, da dies ein grobes Eigenverschulden des Fußgängers
darstellt.
KG Berlin – Az: 12 U 315/01 |