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Hochwasserschäden – Schadenersatz?
Fährt ein Kraftfahrer in eine überflutete Straße ein, weil Warnhinweise verspätet aufgestellt wurden, so ergibt sich nicht in jedem Fall ein Schadenersatzanspruch. Trifft den Kraftfahrer ein hohes Maß an Eigenverschulden, so haftet die zuständige Behörde nicht für den Schaden. Wird vom Kraftfahrer eine Straße in einem Hochwassergebiet unaufmerksam befahren, liegt ein solcher Fall vor. Beispielsweise ist langsam genug zu fahren, um vor einer überfluteten Senke anhalten zu können.

OLG Koblenz - Az: 12 U 1984/01