| Hochwasserschäden – Schadenersatz? |
| Fährt ein Kraftfahrer
in eine überflutete Straße ein, weil Warnhinweise verspätet
aufgestellt wurden, so ergibt sich nicht in jedem Fall ein Schadenersatzanspruch.
Trifft den Kraftfahrer ein hohes Maß an Eigenverschulden, so haftet
die zuständige Behörde nicht für den Schaden. Wird vom Kraftfahrer
eine Straße in einem Hochwassergebiet unaufmerksam befahren, liegt
ein solcher Fall vor. Beispielsweise ist langsam genug zu fahren, um vor
einer überfluteten Senke anhalten zu können.
OLG Koblenz - Az: 12 U 1984/01 |