![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Zum Einfädeln nicht die Standspur nehmen!Kann sich ein Verkehrsteilnehmer
auf der Autobahn aufgrund von starkem Verkehr nicht einfädeln, so
berechtigt dies nicht zur Nutzung der Standspur zum weiterfahren. Notfalls
ist am Ende der Beschleunigungsspur zu stoppen und auf eine Lücke
zu warten.
Im vorliegenden Fall hatte |