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Abstellen von Fahrrädern auf BahnhofsvorplätzenAuf Bahnhofsvorplätzen
dürfen Fahrräder „wild“ abgestellt werden. Die StVO bietet keine
Rechtsgrundlage, die es generell verbietet, Fahrräder im Gehwegbereich
abzustellen. Nur bei einer konkreten Behinderung kann im Einzelfall hiergegen
vorgegangen werden.
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