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Abstellen von Fahrrädern auf Bahnhofsvorplätzen

Auf Bahnhofsvorplätzen dürfen Fahrräder „wild“ abgestellt werden. Die StVO bietet keine Rechtsgrundlage, die es  generell verbietet, Fahrräder im Gehwegbereich abzustellen. Nur bei einer konkreten Behinderung kann im Einzelfall hiergegen vorgegangen werden.

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