| Arztpflichten bei starker Sedierung des Patienten |
| Wird ein Patient bei einer
ambulanten Behandlung so stark sediert, dass seine Tauglichkeit für
den Straßenverkehr für einen längeren Zeitraum erheblich
eingeschränkt ist, kann dies für den behandelnden Arzt die Verpflichtung
begründen, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich
der Patient nach der durchgeführten Behandlung nicht unbemerkt entfernt.
BGH, Urt. v. 8.4.2003 - Az.: VI ZR 265/02 |