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Gefährlicher Eingriff in den StraßenverkehrIm fließenden Straßenverkehr
wird ein Verkehrsvorgang nur dann zu einem Eingriff in den Straßenverkehr
im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB pervertiert, wenn zu dem bewußt
zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung
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