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Fahrbahnverschmutzung - Inline-Skater muß Vorsicht walten lassen!
Bei verschmutzten Rad- und Gehwegen müssen Inline-Skater besondere Vorsicht walten lassen. Eine ständige Kontrolle und Reinigung diese Wege ist Land und Kommunen nicht zumutbar. Es ist Sache des Benutzers auf etwaige Gefahrenquellen Acht zu geben.
Im vorliegen Fall wurde die Schandensersatz- und Schmerzensgeldklage eines Inline-Skaters abgewiesen, der nach einem Sturz angab, daß der von Ihm benutzte Weg teilweise mit Blütenstaub von am Weg stehenden Pappeln bedeckt war. Eine unter dem Staub verdeckte und somit nicht erkennbare Glasscherbe verkeilte sich in den Rädern der Skates und verursachte den Sturz. Der Skater hatte sich bei dem Sturz unter anderem den Brustwirbel gebrochen und verlangte mindestens ca. 42.000 EURO Schmerzensgeld. Eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht lag jedoch nicht vor. Dem Kläger wurde vorgehalten, daß der Zustand des Weges für diesen klar erkennbar war und sich dieser daher hierauf hätte einstellen müssen.

OLG Koblenz - Az: 1 U 1100/02