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Fahrt durch Schlaglöcher - Schadenersatz?

Wird mit dem Fahrzeug achtlos durch Schlaglöcher gefahren, so besteht für Schäden am Fahrzeug kein Anspruch auf Schadenersatz.
Im vorliegenden Fall war der Kläger auf einer Nebenstraße in ein regenwassergefüllte Schlaglöcher geraten und erlitt einen Sachen am Fahrzeug. Der Kläger war der Ansicht, daß die Kommune als Betreiber der Straßen ihrer Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen war.
Der Kläger geriet in einer Baustelle in ein Schlagloch. Da auf die Baustelle jedoch mit einem Warnschild hingewiesen wurde und das Schlagloch trotz Dunkelheit bei entsprechender Sorgfalt erkennbar war wurde die Klage abgewiesen.
LG Osnabrück - Az: 1 O 2985/02
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