| Gericht: Räumfahrzeuge dürfen über Mittelstreifen hinausragen |
| Autofahrer müssen
sich im Winter auf breite Räumfahrzeuge einstellen. Auf schmalen Straßen
dürften diese auch über den Mittelstreifen hinausragen. Das Gericht
gab der Klage einer Gemeinde statt, deren Unimog im Frankenwald mit einem
Auto zusammengestoßen war. Obwohl der Schneepflug etwas mehr als
die Fahrbahnmitte eingenommen hatte, muss der Autofahrer die Unfallkosten
übernehmen, weil er zum Ausweichen verpflichtet gewesen wäre.
LG Coburg - Az: 11 O 780/00 |