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Gericht: Räumfahrzeuge dürfen über Mittelstreifen hinausragen
Autofahrer müssen sich im Winter auf breite Räumfahrzeuge einstellen. Auf schmalen Straßen dürften diese auch über den Mittelstreifen hinausragen. Das Gericht gab der Klage einer Gemeinde statt, deren Unimog im Frankenwald mit einem Auto zusammengestoßen war. Obwohl der Schneepflug etwas mehr als die Fahrbahnmitte eingenommen hatte, muss der Autofahrer die Unfallkosten übernehmen, weil er zum Ausweichen verpflichtet gewesen wäre.

LG Coburg - Az: 11 O 780/00