| Genügend Abstand zu geparkten Autos halten! |
| Geparkte Fahrzeuge müssen
immer mit genügend Sicherheitsabstand passiert werden, da damit zu
rechnen ist, daß plötzlich aus einer sich öffnenden Fahrzeugtür
Insassen heraustreten.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall haftete der Fahrer für 2/3 des Schadens, der verursacht wurde, da der Fahrer mit einem zu geringen Seitenabstand an einem Auto vorbeifuhr, dessen Tür in diesem Moment geöffnet wurde. LG Berlin - AZ: 58 S 194/00 |