| Autoschaden in einer Waschanlage |
| Der Fahrzeugeigentümer,
der den Betreiber einer Autowaschstraße auf Schadensersatz in Anspruch
nimmt, weil sein Pkw beim Durchlaufen der Waschanlage beschädigt worden
ist, muss zumindest darlegen und beweisen, dass die Schadensursache allein
aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers herrührt. Ist diese Feststellung
nicht möglich, liegt das Risiko der Unaufklärbarkeit der Schadensursache
beim Fahrzeugeigentümer.
Der Waschstraßenbetreiber genügt grundsätzlich seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn die von ihm betriebene Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. OLG Hamm, Urt. V. 12.04.2002
- 12 U 170/01
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