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Autoschaden in einer Waschanlage
Der Fahrzeugeigentümer, der den Betreiber einer Autowaschstraße auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil sein Pkw beim Durchlaufen der Waschanlage beschädigt worden ist, muss zumindest darlegen und beweisen, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers herrührt. Ist diese Feststellung nicht möglich, liegt das Risiko der Unaufklärbarkeit der Schadensursache beim Fahrzeugeigentümer.
Der Waschstraßenbetreiber genügt grundsätzlich seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn die von ihm betriebene Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

OLG Hamm, Urt. V. 12.04.2002 - 12 U 170/01
Quelle: NJW RR 2002, 1459