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Fahrzeugbrand - Halter zahlt StraßenreinigungNach einem Fahrzeugbrand
hat der Fahrzeughalter die Straßenreinigungskosten zu tragen, unabhägig
davon, ob der Halter den Brand verursacht hat oder nicht. Die Haftung begründet
sich mit der Haltereigenschaft. Im zugrunde liegenden Fall hatten Unbekannte einen Müllcontainer angezündet, das entstandene Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |