| Kein Ersatz für Durchfahrtsschäden bei Baustelle |
| Wird ein Fahrzeug aufgrund
von Schlaglöchern an einer Baustelle beschädigt, kann nicht unbedingt
Schadensersatz verlangt werden, wenn der Autofahrer die Baustelle schon
seit längerer Zeit kennt. In solch einem Fall ist es ihm zumutbar,
notfalls mit "extrem langsamer Geschwindigkeit" zu fahren, um Schäden
am Fahrzeug zu vermeiden.
Oberlandesgericht Koblenz 12 U 1773/97 |