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Kein Ersatz für Durchfahrtsschäden bei Baustelle
Wird ein Fahrzeug aufgrund von Schlaglöchern an einer Baustelle beschädigt, kann nicht unbedingt Schadensersatz verlangt werden, wenn der Autofahrer die Baustelle schon seit längerer Zeit kennt. In solch einem Fall ist es ihm zumutbar, notfalls mit "extrem langsamer Geschwindigkeit" zu fahren, um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden.

Oberlandesgericht Koblenz 12 U 1773/97