| Auch bei Beinahe-Unfall Schmerzensgeld |
| Als Opfer von Beinahe-Unfällen
kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Im vorliegenden Fall wurde
einer Autofaherin DM 1000 zugesprochen, deren Wagen fast von einem 40 Tonnen
schweren Lastwagen gerammt worden wäre. Die "schweren psychischen
Folgen", die durch die drohende Kollision erlitten wurden seien, waren
einer Körperverletzung gleichzusetzen, so der Richterspruch.
Die Fahrerin hatte ordnungsgemäß auf einer Straße angehalten und den Blinker gesetzt, um in eine Parkbucht auf der gegenüberliegenden Straßenseite abzubiegen. Der Fahrer des LKWs hatte das haltende Auto zu spät bemerkt und war bei seinem Ausweichmanöver vor eine Mauer gefahren. Da die Frau den LKW im Rückspiegel auf sich hatte zurasen sehen, erlitt sie einen Schock und wrde für drei Wochen krank geschrieben. Sie war somit "unmittelbar Opfer eines Fahrfehlers des Lkw-Fahrers geworden". Amtsgericht Köln, 268 C 218/99 |