| Blaulicht und drauf los? |
| Auch mit Blaulicht darf
ein Polizeiauto nicht einfach drauflosfahren.Es ist bei Blaulichteinsätzen
"gesteigerte Sorgfalt" walten zu lassen, da vom Fahrzeug eine besondere
Gefahr ausgeht. Vor dem Überqueren einer mittels Rotlicht gesperrten
Kreuzung hat der Fahrer sich davon überzeugen, daß alle Verkehrsteilnehmer
auf Ihn aufmerksam geworden sind und sich auf ihn eingestellt haben.
Im vorliegenden Fall kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Personenwagen mit einem Polizeiwagen zusammengestoßen war. Das Verschulden der Polizei wurde mit zwei Drittel angesetzt, das der Autofahrerin mit einem Drittel. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass das Polizeiauto mit Blaulicht und Sirene mit mindestens 45 km in eine Kreuzung eingefahren war, obwohl die Ampel auf Rot zeigte. Die Autofahrerin war bei Grün gestartet und bei der Kollision mindestens 21 Stundenkilometer schnell. Oberlandesgericht Hamm, 9 U 143/96 |