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Anti-Radar-Folien nicht absolut unsichtbar - Schadenersatz?Im vorliegenden Fall wurde
eine Reflexfolie angeboten, die das Kennzeichen "bei Fotoblitz absolut
unsichtbar" machen soll. In der Montageanleitung wurde darauf hingewiesen,
dass das Überkleben des Kennzeichens nicht als strafbare Urkundenfälschung
gelte, wohl aber sei das Überdecken der Kennzeichen-Buchstaben eine
Ordnungswidrigkeit. Ein Nutzer wurde nun mit einer solchen Folie geblitzt
und mit speziellen Methoden ausfindig gemacht. Der Nutzer wurde wegen Kennzeichenmissbrauchs
zu einer deutlichen Geldstrafe verurteilt. Vom Händler wollte der
geblitzte Nutzer daraufhin den Kaufpreis ersetzt haben und verlangte zudem
Schadenersatz, weil der Händler eine falsche Rechtslage vorgetäuscht
habe.
Aus einem solchen Kaufvertrag sind aber keine Rechte herzuleiten. Er ist sittenwidrig und somit nichtig. Der Nutzer hatte die Absicht sich über geltendes Recht hinwegzusetzen, so dass der Kauf der Vorbereitung oder Förderung rechtswidriger Handlungen diente. Auf die Rechtsauskunft des Verkäufers durfte sich der Käufer nicht verlassen. Es war schließlich klar, dass die Manipulation zumindest nicht erlaubt und rechtswidrig war. Auch musste sich der Nutzer klar darüber gewesen sein, dass die Nutzung der Anti-Radar-Folie ein Risiko darstellt. |