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Vor Radarkontrollen wird nicht gewarnt!

Wird zur Warnung von Verkehrsteilnehmern ein Schild mit der Aufschrift "Ich bin für Radarkontrollen" verwendet, bei dem der Bestandteil "Radar" erheblich größer geschrieben ist und Entgegenkommende lediglich das Wort "Radar" erkennen können, so ist dies unzulässig.

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