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Vor Radarkontrollen wird nicht gewarnt!Wird zur Warnung von Verkehrsteilnehmern
ein Schild mit der Aufschrift "Ich bin für Radarkontrollen" verwendet,
bei dem der Bestandteil "Radar" erheblich größer geschrieben
ist und Entgegenkommende lediglich das Wort "Radar" erkennen können,
so ist dies unzulässig.
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