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Keine Warnung vor RadarfallenEs ist unzulässig,
mit Schildern, Handzeichen oder Transparenten auf Radarfallen in deren
unmittelbarer Nähe hinzuweisen.
Vorliegend wurde dies mittels behördlicher Verfügung und Androhung eines Zwangsgeldes i.H.v. 500 Euro untersagt. Radiodurchsagen sind indes als allgemeiner Appell an |