| Radarwarngeräte |
| Bereits der Kauf von Radarwarngeräten
sei sittenwidrig, da dies die Begehung einer Ordnungswidrigkeit fördert.
Selbst wenn der Radarwarner von Beginn an defekt ist, bekommt der Kunde
daher kein Geld zurück.
Landesgericht Bonn, 8 S 52/98 |