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Radarwarngeräte
Bereits der Kauf von Radarwarngeräten sei sittenwidrig, da dies die Begehung einer Ordnungswidrigkeit fördert. Selbst wenn der Radarwarner von Beginn an defekt ist, bekommt der Kunde daher kein Geld zurück.

Landesgericht Bonn, 8 S 52/98