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Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige Ermahnung und/oder Verwarnung nach neuem Recht
Verkehrsrecht
Die Fahrerlaubnis ist bei einem Punktestand von 8 Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem zu entziehen; dies gilt auch dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die vorherigen Maßnahmenstufen noch nach altem Recht durchlaufen hat.
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