Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige Ermahnung und/oder Verwarnung nach neuem Recht

Verkehrsrecht

Die Fahrerlaubnis ist bei einem Punktestand von 8 Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem zu entziehen; dies gilt auch dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die vorherigen Maßnahmenstufen noch nach altem Recht durchlaufen hat.


VG Göttingen, 28.05.2015 - Az: 1 B 157/15

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