Umrechnung von Punkten nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Verkehrsrecht

Bei einer vor der Rechtsänderung zum 1.5.2014 begangenen, aber erst danach im Fahreignungsregister eingetragenen Zuwiderhandlung erfolgt die Berechnung des Punktestands am Tattag durch Umrechnung des nach altem Recht bestehenden Punktestands nach der Tabelle des § 65 III Nr. 4 StVG und Addition der nach neuem Recht neu hinzukommenden Punkte.


VGH Bayern, 15.04.2015 - Az: 11 BV 15.134

ECLI:DE:BAYVGH:2015:0415.11BV15.134.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.328 Beratungsanfragen

Ich war erst skeptisch, weil man online Angebote immer schlecht einschätzen kann. Ich bin nun aber sehr zufrieden mit der Leistung. Wenn die ...

Verifizierter Mandant

Mein juristisches Problem war sicherlich relativ selten. Dafür habe ich dennoch eine kompetente und fundierte Antwort bekommen, die mir sehr ...

Verifizierter Mandant