Die fahrerlaubnisrechtliche Verwarnung

Verkehrsrecht

Die Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich nicht gehalten, vor einer Verwarnung beim Kraftfahrt Bundesamt nachzufragen, ob nach dessen Mitteilung nach § 4 Abs. 6 StVG weitere Eintragungen im Verkehrszentralregister erfolgt sind.

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