Keine (erneute) Verwarnung nach Punkteabbau von oben

Verkehrsrecht

Reduzieren sich die Punkte z.B. durch Tilgung nach längerem verkehrsgerechten Verhalten oder Teilnahme an einem Aufbauseminar, so bedarf es keiner erneuten Mitteilung der Maßnahmen gem. § 4 III S.1 Nr.1 und Nr.2 StVG, wenn der Punktestand wieder zwischen acht und 13 Punkten liegt (Punkteabbau "von oben").

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.850 Beratungsanfragen

Gute, klare Beratung zum fairen Preis - vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Anwalt Online hat mir in meiner Sache sehr gut und innerhalb 24 Stunden unkompliziert eine sehr wertvolle Auskunft erteilt. Ich bin begeistert und ...

Verifizierter Mandant