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18 Punkte sind zu viel!
Verkehrsrecht
Die Vermutung des § 4 Abs. 3 Nr. 3 StVG ist unwiderleglich. Hat der Betroffene 18 oder mehr Punkte erreichbar, entfällt die Vermutung auch dann nicht, wenn eine Eintragung nach § 29 StVG zu tilgen ist.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 oder mehr Punkten nach § 4 III S.1 Nr.3 StVG stellt in dem abgestuften Maßnahmensystem des § 4 StVG die letzte Eingriffsstufe dar, mit der die weitere Teilnahme von Kfz am Straßenverkehr, die für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen, verhindert werden soll.
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