Mit
18 Punkten ist der Lappen weg - egal wie die berufliche Konsequenz aussieht!
Hat ein Verkehrsteilnehmer
die Grenze von 18 Punkten im Verkehrszentralregister überschritten,
so ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Es gibt in diesem Fall
keinen Ermessenspielraum seitens der Behörde. Daher kann auch die
berufliche Situation (z.B. die Anstellung als Berufskraftfahrer) nicht
berücksichtigt werden. Es ist ohne Belang, ob die Fahrten privat oder
beruflich veranlasst sind und welche Strecken ein Fahrerlaubnisinhaber
in einer bestimmten Zeit zurücklegt. Da die Gefahren, die mit der
Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr zwangsläufig verbunden
sind, umso größer sind, je mehr ein Kraftfahrer fährt,
müssen gerade vielfahrende Berufskraftfahrer die Verkehrsregeln strikt
einhalten.