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Mit 18 Punkten ist der Lappen weg - egal wie die berufliche Konsequenz aussieht!

Hat ein Verkehrsteilnehmer die Grenze von 18 Punkten im Verkehrszentralregister überschritten, so ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen. Es gibt in diesem Fall keinen Ermessenspielraum seitens der Behörde. Daher kann auch die berufliche Situation (z.B. die Anstellung als Berufskraftfahrer) nicht berücksichtigt werden. Es ist ohne Belang, ob die Fahrten privat oder beruflich veranlasst sind und welche Strecken ein Fahrerlaubnisinhaber in einer bestimmten Zeit zurücklegt. Da die Gefahren, die mit der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr zwangsläufig verbunden sind, umso größer sind, je mehr ein Kraftfahrer fährt, müssen gerade vielfahrende Berufskraftfahrer die Verkehrsregeln strikt einhalten.
VG Gelsenkirchen, 29.3.2011 - Az: 7 L 271/11
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