Mit
14 Punkten liegt eine Gefährdung der Allgemeinheit vor!
Der Inhaber eine Fahrerlaubnis,
der 14 Punkte oder mehr gesammelt hat, stellt eine Gefährdung der
Verkehrssicherheit für die Allgemeinheit dar. Für die Zukunft
kann dies nur dann behoben werden, wenn an einem Aufbauseminar teilgenommen
wird. Tut der Inhaber der Fahrerlaubnis dies nicht, stellt er weiterhin
eine solche Gefährdung der Allgemeinheit dar. Deshalb muss die Fahrerlaubnis
zwingend entzogen werden. Persönliche finanzielle Umstände sind
in diesem Zusammenhang bedeutungslos. Hierdurch kann keine Entkräftung
der gesetzgeberischen Grundwertung erfolgen.