Bei Erreichen von 18 Punkten
muss die Fahrerlaubnis zwingen und ohne Einbeziehung von Zumutbarkeitserwägungen
entzogen werden. Voraussetzung sind rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße.
Für die Rechtsfolgen, die das Gesetz an das Erreichen oder Überschreiten
der Punkteschwellen knüpft, kommt es aber auf den Tag der Begehung
der zu bewertenden Tat an und nicht auf das Eintreten der Rechtskraft einer
entsprechenden Sanktion. Erreicht nun ein Führerscheininhaber durch
seinen Verstoß an einem bestimmten Tag 18 oder mehr Punkte, ist allein
dies maßgeblich. Eine spätere Tilgung von Punkten ist unerheblich,
ebenso die Frage, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung
eingetreten ist.