Führerscheinverlust
bei Punktesammlern nur nach Androhung?
Hat ein Verkehrsteilnehmer
aufgrund mehrerer Ordnungswidrigkeiten im Flensburger Register 18 oder
mehr Punkte gesammelt, so muss er seinen Führerschein nur dann abgeben,
wenn diese Maßnahme zuvor angedroht wurde. Dies gilt auch für
den Fall, dass ein bereits verwarnter Autofahrer nach einem Punkteabbau