- Verkehrsrecht
- Urteile
Ausparkunfall beim Rückwärtsfahren
Verkehrsrecht
Im zu entscheidenden Fall waren zwei Fahrzeuge
zusammengestoßen, die beide rückwärts ausparken wollten. In einem solchen Fall ist eine hälftige Haftungsverteilung angemessen.
Der Vortrag einer Partei, dass sein Fahrzeug stand und bereits der erste Gang eingelegt war, reicht zur Erschütterung des
Anscheinsbeweises zu Lasten des rückwärts Fahrenden nicht aus.
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Norbert Anderson, Ansbach