Eine Gemeinde ist verpflichtet, auf einem
Parkplatz regelmäßige Kontrollen der Randsteine vorzunehmen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor. Denn bei Parkplätzen, auf die vorwärts oder rückwärts eingefahren wird, und die nur durch einen Bordstein begrenzt werden, entspricht es schon dem gängigen Fahrverhalten, dass mit den Rädern bis an den Bordstein, also mit dem Stoßfänger bis über den Bordstein gefahren wird.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.