Rechtfertigen
Sicherheitsbedenken das Abschleppen?
Auch ohne Behinderung anderer
Verkehrsteilnehmer kann die Polizei zum Abschleppen eines im Halteverbot
abgestellten Pkws berechtigt sein, wenn das Fahrzeug eine Gefahr für
die öffentliche Sicherheit darstellt. Dies kann beim Abstellen eines
Fahrzeugs vor einer israelischen Schule angenommen werden. Auch unter dem
Gesichtspunkt der negativen Vorbildwirkung ist das Abschleppen gerechtfertigt,
da es immer wieder vorkommt, dass bereits ein verbotswidrig abgestelltes
Fahrzeug dazu führt, dass auch andere Autofahrer ihre Fahrzeuge ebenfalls
unter Missachtung des geltenden Parkverbots dort abstellen.