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Rechtfertigen Sicherheitsbedenken das Abschleppen?

Auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Polizei zum Abschleppen eines im Halteverbot abgestellten Pkws berechtigt sein, wenn das Fahrzeug eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Dies kann beim Abstellen eines Fahrzeugs vor einer israelischen Schule angenommen werden. Auch unter dem Gesichtspunkt der negativen Vorbildwirkung ist das Abschleppen gerechtfertigt, da es immer wieder vorkommt, dass bereits ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug dazu führt, dass auch andere Autofahrer ihre Fahrzeuge ebenfalls unter Missachtung des geltenden Parkverbots dort abstellen.
VG Berlin, 18.8.2010 - Az: VG 11 K 279/10
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