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Abschleppen vom Parkplatz eines Supermarktes darf 219,50 EUR kostenParkt eine Kundin ihren
Wagen länger als die auf Schildern gestattete Stunde auf dem Privatparkplatz
eines Supermarktes, darf der Inhaber des Supermarktes das Fahrzeug durch
eine Drittfirma abschleppen lassen. Diese kann die Rückgabe des Fahrzeuges
bzw. die Bekanntgabe seines Standortes von einer Zahlung in Höhe von
219,50 EUR abhängig machen.
Eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts hat das Kammergericht bestätigt. Die Fahrzeuginhaberin blieb mit ihren Argumenten in beiden Instanzen erfolglos, der verlangte Betrag sei im Vergleich zu den „normalen“ Abschleppkosten durch die Polizei deutlich überhöht und eine Zurückbehaltung des Autos ohnehin nicht gerechtfertigt. Bei Bemessung des verlangten Entgeltes – so Landgericht und Kammergericht - dürfe der Grundstücksbesitzer neben den reinen Abschleppkosten auch Begleittätigkeiten wie die Suche nach dem Fahrer oder die Beweissicherung berücksichtigen. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. |