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Anwohnerparkausweis nicht ausgelegt - Auto abgeschleppt!Im vorliegenden Fall hatte
ein Anwohner sein Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot abgestellt.
Hier durften Anwohner mit Parkausweis zwar parken, der Betroffene hatte
es aber versäumt, den Anwohnerparkausweis sichtbar im Fahrzeug abzulegen.
Das Fahrzeug wurde daher abgeschleppt.
Diese Maßnahme ist |