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Parken vor Radarfalle - Behinderung der Polizei?Im vorliegenden Fall hatte
ein Lkw-Fahrer dicht vor einem Messwagen geparkt und hierdurch weitere
Blitzeraufnahmen verhindert. Dem Fahrer wurde daraufhin ein Strafbefehl
wegen Nötigung zugestellt. Es fehlte aber an Gewaltanwendung. Trotz
des Umstandes, dass der Lkw nur wenige Zentimeter vor der Stoßstange
des Messwagens geparkt war, konnte der Ordnungsbeamte im Wagen seine Messungen
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