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Halterhaftung auch bei Parken in der Umweltzone ohne PlaketteDa die Halterhaftung für
die Kosten bei Nichtbenennung des Fahrzeugführers nach § 25a
StVG für sämtliche Verkehrsordnungswidrigkeiten, die durch Halten
oder Parken erfüllt werden, gilt, ist auch das Parken in einer ausgewiesenen
Umweltzone ohne Plaketten hiervon umfasst.
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