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Beim Aussteigen auf dem Parkplatz muss man vorsichtig sein!Im vorliegenden Fall kam
es zu einem Zusammenstoß eines einparkenden Fahrzeugs mit einer sich
im gleichen Moment öffnenden Fahrzeugtür des auf der angrenzenden
Stellfläche befindlichen Fahrzeugs. Der Einparker verlangte nun den
Ersatz des entstandenen Schadens. Zwar muss sich grundsätzlich derjenige,
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