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Mobiles Halteverbotsschild - Schonfrist von vier TagenWird ein Fahrzeug auf einer
öffentlichen Straße zunächst ordnungsgemäß abgestellt,
so kann sich nicht darauf verlassen werden, dass an dieser Stelle auch
nach mehreren Tagen noch das Parken zulässig ist. Das Gericht nimmt
eine Schonfrist von bis zum vierten Tag nach Aufstellen eines mobilen Halteverbotsschildes
an. Danach ist das Abschleppen eines Fahrzeugs im Bereich des neu eingerichteten
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