Für Beschädigungen
eines Fahrzeugs auf dem oberen Stellplatz einer Duplex-Garage, die nicht
auf einem völlig unzureichendem Platz für das Fahrzeug beruhen,
sondern darauf, dass das Fahrzeug relativ hoch und daher auf dem oberen
Stellplatz für die herrschenden Raumverhältnisse zu groß
ist, haftet der Garagenbetreiber nicht. Es besteht bei der Nutzung eines
oberen Stellplatzes immer das Risiko, dass zu hohe Fahrzeuge beim Hochfahren
der Anlage beschädigt werden.