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Duplex-Garage - nicht für hohe Fahrzeuge!

Für Beschädigungen eines Fahrzeugs auf dem oberen Stellplatz einer Duplex-Garage, die nicht auf einem völlig unzureichendem Platz für das Fahrzeug beruhen, sondern darauf, dass das Fahrzeug relativ hoch und daher auf dem oberen Stellplatz für die herrschenden Raumverhältnisse zu groß ist, haftet der Garagenbetreiber nicht. Es besteht bei der Nutzung eines oberen Stellplatzes immer das Risiko, dass zu hohe Fahrzeuge beim Hochfahren der Anlage beschädigt werden.
AG Frankfurt/Main, 15.9.2009 - Az: 30 C 799/09
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