| Abschleppkosten, auch wenn der Wagen vor dem Abschleppen weggefahren wurde? |
| Auch dann, wenn ein Fahrzeugführer
seinen verkehrswidrig abgestellten PKW weggefahren hat, bevor ein Abschleppvorgang
beendet ist, können die Kosten für die Tätigkeit des polizeilich
gerufenen Abschleppunternehmers verlangt werden. Dies gilt auch für
den Fall, dass nach Abbruch des Abschleppvorgangs ein anderes Fahrzeug
abgeschleppt wird.
VG Koblenz, 10.11.2008 - Az: 3 K 416/08 |