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Abschleppkosten, auch wenn der Wagen vor dem Abschleppen weggefahren wurde?

Auch dann, wenn ein Fahrzeugführer seinen verkehrswidrig abgestellten PKW weggefahren hat, bevor ein Abschleppvorgang beendet ist, können die Kosten für die Tätigkeit des polizeilich gerufenen Abschleppunternehmers verlangt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass nach Abbruch des Abschleppvorgangs ein anderes Fahrzeug abgeschleppt wird.
VG Koblenz, 10.11.2008 - Az: 3 K 416/08
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