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An Parkfläche angrenzendes Gelände muss nicht gesichert werdenEs besteht keine Verpflichtung
eines Parkplatzbetreibers, eine sich an die mit Randsteinen abgegrenzte
Parkbucht anschließende Böschung von Hindernissen freizuhalten,
damit Fahrzeuge die markierte Parkfläche gefahrlos Überfahren
können. Grundsätzlich ist es alleinige Sache des Fahrzeugführers,
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