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Ausparken aus der Parkbucht - Vorsicht!

Einen rückwärts aus einer Parkbucht eines Privatparkplatzes herausfahren Kraftfahrer trifft eine besondere Sorgfaltspflicht. Der Fahrer darf sich insbesondere bei stark frequentierten Parkplätzen nur mit aller Vorsicht aus der Parkbucht tasten. Kommt es hier zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, welches die angemessene Geschwindigkeit auf dem Durchfahrtsweg nicht überschritten hatte, so haftet der Ausparkende alleine. Dies gilt auch dann, wenn der andere Fahrer zur Kollisionsvermeidung beschleunigt oder ausweicht und dabei gegen einen Parkpfosten stößt, sofern ihm keine Fehlreaktion anzulasten ist.
OLG München, 18.1.2008 - Az: 10 U 4156/07
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