Einen rückwärts
aus einer Parkbucht eines Privatparkplatzes herausfahren Kraftfahrer trifft
eine besondere Sorgfaltspflicht. Der Fahrer darf sich insbesondere bei
stark frequentierten Parkplätzen nur mit aller Vorsicht aus der Parkbucht
tasten. Kommt es hier zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug,
welches die angemessene Geschwindigkeit auf dem Durchfahrtsweg nicht überschritten
hatte, so haftet der Ausparkende alleine. Dies gilt auch dann, wenn der
andere Fahrer zur Kollisionsvermeidung beschleunigt oder ausweicht und
dabei gegen einen Parkpfosten stößt, sofern ihm keine Fehlreaktion
anzulasten ist.