| Auch vom Kundenparkplatz kann abgeschleppt werden |
| Wurde unberechtigt auf
dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums geparkt, so kann der Parkplatzbesitzer
das Fahrzeug abschleppen lassen. Die Kosten muss der unberechtigt Parkende
tragen. Der Parkplatzbesitzer ist nicht dazu verpflichtet, abzuwägen,
ob ein Abschleppen verhältnismäßig ist. Es ist ebenfalls
zulässig, ein Abschleppunternehmen generell und nicht nur im Einzelfall
mit der Parkplatzüberwachung und dem Entfernen der Falschparker zu
beauftragen. Hierbei ist lediglich sicherzustellen, dass dem Unternehmen
die Voraussetzungen, unter denen abgeschleppt werden darf, genau
vorgegeben werden.
LG Magdeburg, 8.7.2008 - Az: 1 S 70/08 |