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Einfahren aus dem Parkbereich auf den Mittelstreifen
Erst dann, wenn sich ein aus einem Parkbereich auf einen Mittelstreifen einfahrender Verkehrsteilnehmer in den fließenden Verkehr eingeordnet hat und jede Einflussnahme des Anfahrvorgangs auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen ist, ist das Einfahren abgeschlossen. Die konkrete Strecke zwischen Anfahren und einer Kollision ist nicht zwingend entscheidend.

KG, 27.12.2007 - Az: 12 U 94/06